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Netzanalyse Online AGBs

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Bodo Appel GmbH, Kölnische Straße 105, 34119 Kassel, - im Folgenden: Anbieter – und dem Kunden im Hinblick auf die Nutzung des Internetportals www.netzanalyse-online.de – im Folgenden: Webseite – gelten ergänzend zu dem mit dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung.
(2) Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
(3) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Kunden ab, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
 
 
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter hält unter www.netzanalyse-online.de am Übergabepunkt zum Internet eine Webseite zur Verfügung zur Vermittlung von Expertenwissen zu dem Thema und zu Messtechnik und Messverfahren im Bereich der elektrischen Energieversorgung. Die Webseite hält hierfür die Bereiche „Expertensystem“ und „Messtrainer“ vor. Diese sind in einzelne Module untergliedert.
(2) Das Expertensystem vermittelt in Textform Lösungsmöglichkeiten für Probleme im Bereich der elektrischen Energieversorgung, wobei die Lösungswege symptomorientiert, anwendungsorientiert und problemorientiert aufgearbeitet sind.
(3) Der Messtrainer beinhaltet Videos zur Schulung im Umgang mit elektrischen Messgeräten.
(4) Expertensystem und Messtrainer werden überarbeitet und erweitert.
(5) Die Nutzung der Webseite durch den Kunden erfolgt im Rahmen eines Abonnements.
 
 
§ 3 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Wünscht der Anbieter eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung, wird er dies dem Kunden mitteilen und ein Angebot auf Vertragsänderung unterbreiten. Widerspricht der Kunde diesem Angebot nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Angebots in Textform, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung sechs Wochen nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht der Kunde hingegen gemäß vorstehendem Satz 2, so gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen ohne Änderung fort. Der Anbieter wird den Kunden mit dem Angebot auf Vertragsänderung über die besonderen Rechtsfolgen eines unterbleibenden wenigstens in Textform zu erklärenden Widerspruchs gesondert unterrichten.
(2) Hat der Kunde dem Angebot auf Vertragsänderung widersprochen und teilt der Anbieter dem Kunden daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne die Vertragsänderung für den Anbieter aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Mitteilung in Textform kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Auf die Rechtsfolge einer unterbleibenden Kündigung in Textform weist der Anbieter den Kunden mit der Mitteilung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses hin.
 
 
§ 4 Zugang zur Webseite
(1) Der Zugang des Kunden zu den von ihm abonnierten Leistungen auf der Webseite erfolgt passwortgeschützt unter Verwendung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. Für jeden berechtigten Nutzer erhält der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Die Zugangsdaten werden an die vom Kunden zu benennenden Email-Adressen der berechtigten und namentlich bekannt gemachten Nutzer übersandt.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Der Kunde hält einen der folgenden kostenlos beziehbaren Internet-Browser in der aktuellen Version auf eigene Verantwortung zum Zugriff auf die Webseite des Anbieters vor: Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Internet Explorer. Ein Zugriff auf die Webseite des Anbieters mit mobilen Endgeräten, insbesondere Handys, Smartphones und Tablets, wird vom Anbieter nicht geschuldet.
(3) Die Zugriffssoftware betreibt der Kunde auf dem Stand der Technik entsprechender Personal Computer.
(4) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der Webseite des Anbieters ist der Anbieter nicht verantwortlich.
 
 
§ 5 Umfang und Beschränkung der Leistung
(1) Der Umfang der vom Anbieter gewährten Leistung ergibt sich im Einzelnen aus dem Nutzungsvertrag mit dem Nutzer und der Leistungsbeschreibung. Es gilt die aktuelle Preisliste.
(2) Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte des Expertensystems und des Messtrainers wird die übliche Sorgfalt angewendet.
(3) Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Webseite von 98% pro Kalenderjahr am Übergabepunkt der Webseite zum Internet an. Die Verfügbarkeit wird berechnet nach der Formel:
Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100%
(4) Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiträume außer Betracht:
a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit beruhend auf nicht vom Anbieter beeinflussten Störungen des Internets oder auf sonst nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt und
b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen Wartungsarbeiten in der Zeit zwischen 22:00 und 8:00 Uhr oder zur Beseitigung von Störungen in der verbleibenden Zeit, wobei solche Störungsbeseitigungsarbeiten auf der Webseite durch Hinweise angezeigt werden.
(5) Der Anbieter entwickelt die Webseite weiter. Er behält sich Änderungen zur Anpassung an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems sowie Änderungen an den Inhalten vor, insbesondere sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur technischen Optimierung oder aus immaterialgüterrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der dem Kunden zustehenden Leistung, kann der Kunde die Vergütung mindern oder ohne Einhaltung einer Frist den Nutzungsvertrag innerhalb von acht Wochen nach Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(6) Das Expertensystem verweist pauschal auf Lösungsmöglichkeiten für erprobte Konstellationen in der elektrotechnischen Praxis in Unkenntnis der konkreten Bedingungen bei dem Kunden. Die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten können Diagnosen und Messungen vor Ort in der konkreten Konstellation bei dem Kunden nicht ersetzen. Unter dieser Maßgabe können die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten mit Techniken, zu denen ein Strand der Technik festgemacht werden kann (insbesondere 5-Leiterumbau und Filtertechnik), nur als pauschal und nicht individuell optimale Lösungswege verstanden werden. Soweit die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten Techniken beinhalten, zu denen noch kein Stand der Technik festgemacht werden kann (insbesondere Netzresonanzen und Belastung durch Hochfrequenz), können die aufgezeigten Lösungswege lediglich als Anregung verstanden werden. Die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten haben Bestand unter der Voraussetzung, dass richtige Messergebnisse aus korrekt durchgeführten Messungen vom Kunden zugrunde gelegt werden und die empfohlenen Folgearbeiten fachgerecht durchgeführt werden. Soweit aufgezeigte Lösungswege keine konkreten, sondern nur pauschale Empfehlungen beinhalten, beschränkt der aufgezeigte Lösungsweg sich hierauf. Randbedingungen finden im Fall von pauschalen Empfehlungen keine Berücksichtigung. Die Leistungen von Netzanalyse Online ersetzen nicht eine Berechnung der Anlage nach DIN VDE 0100, 0540, 0298, IEC 60364-3 bzw. weiterer IEC, DIN VDE und sonstiger Vorschriften.
 
§ 6 Vergütung
(1) Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung ist im Nutzungsvertrag festgelegt.
(2) Für die Nutzung einzelner Module oder Pakete verschiedener Module ist die Vergütung jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr im Voraus zu entrichten (Bezugszeitraum).
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Die Vergütung ist erstmalig sofort nach Vertragsschluss fällig und wird gezahlt mittels Überweisung.
(5) Soweit nach Vertragsschluss eine Erweiterung des Nutzungsumfangs durch den Kunden stattfindet durch Hinzubuchen weiterer Leistungspakte oder Upgrade auf ein Leistungspaket mit umfangreicherem Inhalt, kann die hierfür anfallende erhöhte Vergütung für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Bezugszeitraum verlangt werden.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung im Fall einer Verlängerung des Nutzungsvertrages gemäß § 7 Abs. 3 mit einer Ankündigung in Textform binnen drei Monaten vor der Verlängerung die Vergütung für den anstehenden Bezugszeitraum zu erhöhen.
 
 
§ 7 Beginn, Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Zusendung von Nutzernamen und Passwort.
(2) Ein Nutzungsvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Bezugszeitraums gekündigt werden.
(3) Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
(4) Im Fall einer Vergütungserhöhung gem. § 6 Abs. 6 steht dem Kunden das Recht zu, binnen eines Monats in Textform den Nutzungsvertrag rückwirkend zu dem Zeitpunkt der Vergütungserhöhung zu kündigen. In Ermangelung einer fristgerechten Kündigung wird der Vertrag unter Geltung der erhöhten Vergütung fortgesetzt.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Parteien bleibt unberührt.
(6) Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren.
 
 
§ 8 Schutzrechte
(1) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Webseite um ein vom Anbieter hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Zugehörige Computerprogramme unterfallen dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG, Handbücher und Dokumentation sowie bereitgestellte Werke unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter an den geschützten Werken bleiben unberührt.
(2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den vom Anbieter erstellten Lehrvideos um Laufbilder i. S. v. § 95 ff. UrhG handelt.
 
 
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält nach Maßgabe des Nutzungsvertrags sowie der nachfolgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzte Recht zur Nutzung der sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Module der Webseite für die vertraglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken. Die Nutzung zur Erbringung von eigenen Sachverständigenleistungen des Kunden gegenüber dritten Parteien ist ausdrücklich nicht gestattet.
(2) Das Nutzungsrecht berechtigt zur Recherche und zum Lesezugriff bzw. zum Betrachten der bereit gehaltenen Videos. Eine weitere Vervielfältigung oder das sonstige Verwerten von Texten oder Videos der Datenbank ist nur mit vorangehender Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine einmalige und nicht systematische Vervielfältigung oder sonstige Verwertung eines nach Art und Umfang unwesentlichen Elements der Datenbank, die nicht einer normalen Auswertung der Datenbank zuwider laufen oder die berechtigten Interessen des Anbieters unzumutbar beeinträchtigen. Der systematische automatisierte Abruf von Texten und Videos, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Texten oder Videos, das Erstellen systematischer Funktionen aus der Webseite (Reverse Engineering), die systematische Weitergabe von Dokumenten oder deren systematische Zugänglichmachung an Dritte sowie die Nutzung der Datenbank zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung (Recherche und Dokumentabruf im Auftrag eines Dritten) sind unzulässig.
(3) Die Nutzung der Datenbank ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich zu benennen. Die Zugangsberechtigung der betreffenden berechtigten Nutzer wird vom Anbieter in Textform bestätigt.
(4) Ein berechtigter Nutzer kann mit seinem Benutzernamen und Passwort zeitgleich immer nur einmal an der Datenbank angemeldet sein. Bei erneuter Anmeldung mit einem anderen Browser oder einem anderen Gerät wird die vorangegangene Session automatisch abgebrochen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu der Webseite sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
(6) Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Lizenzen wahrgenommen werden dürfen, werden im Nutzungsvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeräumt und werden hierdurch nicht berührt.
 
 
§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
1.     die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben (so bezeichnetes „Account Sharing“). Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Die berechtigten Nutzer sind über die vorstehende Verpflichtung aufzuklären und ihrerseits darauf zu verpflichten. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
2.     die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
3.     die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 9 einhalten, insbesondere
a.    keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern; die Auflagen aus § 9 Abs. 2 einhalten;
b.    den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Webseite durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Webseite verbunden sind;
c.     die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
4.     dafür Sorge tragen, dass er (z. B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
5.     vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
6.     dem Anbieter auf dessen Verlangen hin Auskunft in Textform über Art und Umfang der Nutzung der Datenbank zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung, vorliegen.
 
 
§ 11 Mängel
(1) Der Anbieter beseitigt innerhalb angemessener Frist nach folgender Maßgabe ihm gemeldete Mängel oder den Ausfall beziehungsweise Teilausfall der Webseite.
Auftretende Mängel werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde oder sonstige Mängel eingeordnet. Erzielen die Parteien kein Einvernehmen, entscheidet der Anbieter über die Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden. 
(2) Je nach Einordnung eines Mangels gelten folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:
(a) Für einen betriebsverhindernden Mangel werden eine Reaktionszeit von 36 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von 3 Tagen vereinbart. Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Webseite beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird und dieser Mangel nicht mit zumutbaren organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden kann. 
(b) Für einen betriebsbehindernden Mangel werden eine Reaktionszeit von 48 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von 5 Tagen vereinbart. Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Webseite beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, die Nutzungseinschränkung(en) aber zugleich auch nicht nur unerheblich ist (sind) und mit zumutbaren organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlichen zumutbaren Mitteln nicht umgangen werden kann (können).
(c) Für einen sonstigen Mangel werden eine Reaktionszeit von 3 Werktagen und eine Wiederherstellungszeit von 14 Werktagen vereinbart. Ein sonstiger Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Webseite nicht unmittelbar und/oder nicht erheblich beeinträchtigt wird, wie etwa bei ungünstig definierten Grundeinstellungen oder ausfallenden Funktionen, die für die Erfüllung des Zwecks der Software nebensächlich sind und/oder lediglich die Bedienung der Software erleichtern (so bezeichnete „Nice-to-have-Funktionen“).
(d) Ein Mangel der Webseite liegt vor, wenn
(1) bei vertragsgemäßen Einsatz die in der Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionalitäten nicht erbracht werden oder
(2) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet oder
(3) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Webseiten der gleichen Art üblich ist und der Kunde diese nach der Art der Webseite erwarten kann. Ein Mangel im Sinne dieser Vorschrift liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich das Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen (a)-(c) nur unwesentlich auf die Nutzung der Webseite auswirkt oder die Störung durch unsachgemäße Nutzung der Webseite hervorgerufen wurde.
(3) Mängel meldet der Kunde dem Anbieter in Textform.
(4) Art und Weise der Mängelbeseitigung stehen im billigen Ermessen des Anbieters. Bietet der Anbieter dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln Patches, Bugfixes, eine neue Version, Softwareteile oder ähnliches an, so hat der Kunde diese, wenn und sobald es für ihn zumutbar ist, zu übernehmen. Die Beseitigung eines Mangels kann darüber hinaus auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen, es sei denn, diese sind ihm nicht zumutbar. Die Verpflichtung des Anbieters zur Mangelbeseitigung ist erfüllt, wenn kein Mangel im Sinne des Abs. 1mehr vorliegt.
 
 
§ 12 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Angaben von dessen Namen, Adress- sowie Kontaktdaten und dessen Logo mit Verweis auf dessen Webseite, auch per Link, als Referenz zu nennen, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Soweit der Kunde Inhalte zur Verfügung stellt, die zur Referenznennung bestimmt sind, insbesondere Texte, Bilder und Grafiken, versichert er, befugt zu sein, diese Inhalte dem Provider zum Zweck seiner Referenznennung zur Benutzung zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter wegen einer unbefugten Nutzung von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der deswegen anfallenden Kosten einer Rechtsverteidigung.
 
 
§ 13 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe
(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt. 
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
 
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Anhänge sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Nebenbestimmungen außerhalb dieser Vertragsbedingungen bestehen nicht.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, Kassel.